Der neue Stihl Frühlingsflyer ist da!
Stihl Frühlingsflyer.pdf
Anbaugeräte
Ablieferung eines MEV Mistzetter
Vollverzinkte Ausführung
Gesamtgewicht 7000kg, Nutzlast 5000kg
Brückenmass 1900x4000mm
4 stehende Walzen mit Feinstreuwerk, Hardoxmesser sind wechselbar
Druckluftbremse 2- Leiter
Bereifung Vredestein 520/50 R17 141D Flotation Trac
Hydraulischer, massiver Streuwerkschutz ( geschlossen )
Bordwände 2x 500mm
Kratzbodenantrieb hydraulisch über Mengenregler
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Jubiläums - Angebot !
Herstellung von Geländer für den Wohnbereich
Schleppschlauch Infos
Der Bundesrat hält in seiner Agrarpolitik ab 2022 fest, dass Ammoniak- und Geruchsemissionen reduziert werden müssen. Dies wird erreicht wenn:
Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern ausgebracht wird. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Die Betriebe hätten nun noch genügend Zeit, sich den Bestimmungen anzupassen. Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden, heisst es weiter. «Damit insbesondere kleinere Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.
Wir sind Ihr Partner für Nachrüstungen oder Neuanschaffungen.
Fragen Sie uns an!
Zusammen mit unserem Lieferanten finden wir eine Lösung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern ausgebracht wird. «Dieses emissionsmindernde Ausbringverfahren wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung gefördert. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen diese beiden Massnahmen schon heute um. Die Betriebe hätten nun noch genügend Zeit, sich den Bestimmungen anzupassen. Schleppschlauch ist bis zu einer Hangneigung von 18 Prozent grundsätzlich anzuwenden, heisst es weiter. «Damit insbesondere kleinere Betriebe nicht übermässig belastet werden, sind Betriebe von der Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung befreit, wenn die Fläche mit einer Hangneigung bis 18 Prozent weniger als 3 Hektare beträgt», heisst es im Bericht des Bundes.
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Fassverteilerprospekt.pdf
Prospekt Schlauchverteiler.pdf